Rechtsmittelverfahren gegen Abgabebescheide,

Rechtsprechung zu ausgewählten Problemen des Abgabenrechtes
Stand: 01. Dezember 1999

Inhalt:

 

 1.     Wie kann sich ein Bürger gegen eine kommunale Abgabe wehren?        

 2. Gründungsfehler bei Zweckverbänden führen nicht zur Rechtsunwirksamkeit von Beitrags- und Gebührensatzung (OVG Thüringen) 

 3. OVG zur Einhaltung des Satzungsverfahrens 

 4. BVerwG

 5.  Entscheidung zur Bemessung der Abwassergebühren

 6.  Entscheidung zu den dinglich Nutzungsberechtigten als Beitragspflichtige            

 7.   Entscheidung zur Höhe der Vorauszahlungen                                     

 8.   Festsetzungsverjährung bei der Abgabenerhebung  

 9.   Abwasserabgabe für Niederschlagswasser    

10.  Zur Notwendigkeit von Globalberechnungen  

11.   Zur Grundgebührenerhebung       

12.   Zur Vertretbarkeit von Kommunalabgaben                                    

13.   Zum Begriff der erstmaligen Herstellung         

14.   Zum Einrichtungsbegriff i.S.d. ThürKAG         

15.   Zulässigkeit der Tiefenbegrenzung bei der Beitragserhebung        

16.   Verfassungsmäßigkeit und Rechtsnatur des 

           wiederkehrenden Beitrages (OVG Rheinland-Pfalz)

17.  Weitere Verweise zur Rechtsprechung und zu Einzelproblemen    

Ein Thema, das die Bürger in Thüringen gegenwärtig bewegt, ist die Erhebung von Kommunalabgaben. Landesweit formierte sich der Protest gegen das Thüringer Kommunalabgabengesetz. Dessen Novellierung wird mit dem Ziel, sozialverträgliche Abgaben zu sichern, gefordert. In der zurückliegenden Zeit haben sich viele Bürger mit Rechtsmitteln gegen die Erhebung von Kommunalabgaben gewehrt. Rechtsmittel können jedoch politische Entscheidungen nicht ersetzen. Solche politischen Entscheidungen sind auf Landesebene aber auch auf kommunaler Ebene erforderlich. Sie betreffen u.a. die Änderung des ThürKAG, die Änderungen von Förderrichtlinien und Änderungen in den kommunalen Beitrags- und Gebührensatzungen. Wenn jedoch notwendige politische Entscheidungen nicht getroffen werden, bleibt oftmals nur die Möglichkeit, mittels Rechtsmitteln gegen die Erhebung von Kommunalabgaben vorzugehen. Es besteht nach wie vor ein großes Informationsbedürfnis zu den möglichen Rechtsmitteln gegen Abgabebescheide. Das Kommunalpolitische Forum Thüringen e.V. hat hierzu mehrere Informationsmaterialien erarbeitet und veröffentlicht.

Bei den Rechtsmitteln ist zu berücksichtigen, dass die Rechtsprechung zu den Kommunalabgaben in Thüringen noch nicht sehr stark ausgeprägt ist. Auch ist die Rechtsprechung noch nicht einheitlich, sondern sehr differenziert. Entscheidungen des ThürOVG bilden noch die Ausnahme. Doch nur diese Entscheidungen des ThürOVG sind für die Rechtsprechung in Thüringen verbindlich. Beschlüsse und Urteile von Verwaltungsgerichten sind immer nur Einzelentscheidungen zu konkreten Verfahren. Sie sind somit für die Rechtsprechung immer nur Orientierung und nicht allgemeinverbindlich. Nachfolgend informieren wir nochmals über die Möglichkeiten der Rechtsmittel gegen Abgabebescheide. Gleichzeitig geben wir einen Überblick über uns bekannte Rechtsprechungen. Dieser Überblick erhebt keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit. Er dient vielmehr nur der Orientierung.

Kommunalpolitisches Forum Thüringen e.V.

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Bürgerinitiative gegen überhöhte Kommunalabgaben im Landkreis Ludwigslust e.V.
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1. Vorsitzender Dr. Hans-Jürgen Neiding, Gartenstr. 4, 19303 Tewswoos, Tel 038759/3040
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