Rechtliche Schritte gegen den Bescheid

 

Nur wer sich wehrt, muss später weniger bezahlen.

 

In den nächsten Wochen und Monaten werden viele Grundstückseigentümer die Gebührenbescheide für ihren Wasser- und Abwasseranschluss von der neuen Geschäftsführung des Zweckverbandes zugesandt bekommen. Auch wenn sie bereits einmal vor Jahren eine Rechnung dafür bekommen haben. Erst ab 2001 gibt es eine beschlossene, aber umstrittene Gebührensatzung und nach diesen Preisen werden jetzt die Bescheide erteilt.

 

Die Fachanwältin für Verwaltungsrecht Frau Hohmann-Triebs rät jedem Bürger, seine Bescheide umgehend von sachverständigen Personen prüfen zu lassen und dann einen formlosen Widerspruch an den Zweckverband zu schicken. Eine schriftliche Begründung gegen die Höhe der geforderten Summe kann nachgereicht werden. Hierzu werden Musterformulierungen für die Bürger ausgearbeitet und veröffentlicht. Wichtig ist aber unbedingt die Einhaltung der Widerspruchsfrist von vier Wochen nach Erhalt des Bescheides. Ansonsten wird dieser rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.

 

Zusammen mit dem Widerspruch muss gleichzeitig auch die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden, da der Widerspruch allein keine aufschiebende Wirkung hat. Sonst wird formell gemahnt und bald steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür und pfändet die Forderung des Zweckverbandes. Man sollte sich auch nicht auf eine mögliche Stundung des Betrages einlassen, da hierfür Zinsen zu zahlen sind.

 

Die meisten eingereichten Widersprüche werden sicherlich vom Zweckverband als unbegründet zurückgewiesen. Dann muss – auch wieder innerhalb von vier Wochen nach diesem Ablehnungsbescheid –  Klage vor dem Verwaltungsgericht in Schwerin eingereicht werden. Die Kosten dafür sind gering, weil man sich ohne Rechtsanwalt dort selbst vertreten kann. Durch die Arbeitsbelastung der Gerichte werden die Rechtsstreite aber mindestens ein bis zwei Jahre dauern.

 

Aufgrund der erschreckenden Misswirtschaft des Zweckverbandes in den letzten Jahre, zu groß geplanter Klärwerke, Großeinleiterverträgen zu Dumpingpreisen und fehlerhafter  Kostenkalkulationen besteht durchaus eine gute Chance, sich gegen die unverhältnismäßig hohen Forderungen gerichtlich zu wehren. Das Verwaltungsgericht überprüft von sich aus in einem besonderen Normenkontrollverfahren bei jeder Klage die zugrundeliegenden Rechtsnormen. Die umstrittene ZkWAL-Gebührensatzung kommt dann also endlich auf den juristischen Prüfstand.

 

Auf der Homepage der Bürgerinitiative gegen den Abwasserwucher unter www.grige.de/BI-Abwasser können sich Betroffene ausführlich über die Sachlage informieren. Der schnell wachsende Verein mit über 270 Mitglieder organisiert derzeit Sammelklagen, damit nicht jeder alleine um sein Recht kämpfen muss und die Gerichtskosten - mit rechtsanwaltlicher Unterstützung  - minimiert werden.

 

Wer seine Bescheide aber rechtskräftig werden lässt und vorschnell bezahlt, wird nicht von den möglichen Erfolgen der Kläger profitieren. Lassen Sie sich also nicht entmutigen – selbst Mauern können ja bekanntlich einstürzen, wenn sich das Volk aufmacht!

 

Ingo Mattner 1/02

 


Bürgerinitiative gegen überhöhte Kommunalabgaben im Landkreis Ludwigslust e.V.
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