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SVZ vom 28. November 2001

Selbst die Bescheide prüfen

Bürgerinitiative schrieb offenen Brief an Rechtsaufsichtsbehörde

Hohenwoos (EB) Die Bürgerinitiative gegen überhöhte Kommunalabgaben e.V. (BI) hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises in einem offenen Brief aufgefordert, die Genehmigung des Betriebsführungsvertrages zwischen ZkWAL und WEMAG noch nicht vorzunehmen.

Nach Auffassung des Vorstandes der landkreisweiten Bürgerinitiative sollte diese Genehmigung, so heißt es in dem auch an das Innenministerium des Landes weitergeleiteten Brief, "solange ausgesetzt werden, bis die Verwaltungs- und strafrechtlichen Fragen im Zweckverbandes kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
(ZkWAL) geklärt sind".

Als Gründe für ihre Forderung führte die BI unter anderem weiter an, dass der Vertrag mit der WEMAG nicht ohne Ausschreibung hätte geschlossen werden dürfen. Nach ihrer Meinung gehe auch die Beeinflussung der letzten ZkWAL-Vollversammlungen durch den Vertreter der Kommunalaufsicht Christopher Pöschke weit über die zulässige beratende Funktion hinaus.

Auf der Mitgliederversammlung vergangene Woche in Hohenwoos hatte die Bürgerinitiative nach dem ersten Vierteljahr ihres Bestehens Bilanz gezogen und sich anschließend vorwiegend mit der Frage beschäftigt, wie man sich erfolgreich gegen überhöhte Gebühren wehren könne.

Jeder Bürger müsse selbst konsequent gegen einen Gebührenbescheid des ZkWAL vorgehen, wenn er ungerechtfertigt erhobene Gebühren zurückerstattet haben wolle, heißt es in der Pressemitteilung der Bürgerinitiative.

Vor der Diskussion hatte der 1. Vorsitzende der Bürgerinitiative, Hans-Jürgen Neiding, vor den zahlreich erschienenen Mitgliedern einen Rechenschaftsbericht des Vorstandes über das erste Vierteljahr nach der Gründung abgegeben.

Wichtigste Aufgabe war es demnach, die Grundlagen zu erarbeiten, mit denen man juristisch abgesichert und erfolgreich gegen die nach Einschätzung der BI "übermächtige Allianz von Verband, Behörden und Kommunalpolitikern" ankämpfen könne.

Dabei stehe die Bürgerinitiative jedoch nicht allein: Viele Gespräche, gerade auf Landesebene und mit überregional arbeitenden Juristen und Fachleuten hätten ergeben, dass man die Arbeit der Bi wohlwollend unterstützen wolle, heißt es weiter in der Pressemitteilung. Auch würden sich mehr und mehr Bürgermeister an die BI wenden, "um richtig informiert zu werden".

Die juristischen Möglichkeiten, gegen die entsprechende Satzung des ZkWAL vorzugehen, sind nach Einschätzung der BI gegeben. Denn in ihrer jetzigen Form gäbe sie dem ZkWAL das Recht, Gebührenbescheide für Wasser- und Abwasserleitungen zu erheben, die schon vor Jahren, sogar vor der Wende, verlegt und bezahlt wurden. Das mache in etlichen Fällen bei größeren Grundstücken 80000 Mark und mehr aus; bei hier üblicher Grundstücksgröße seien immerhin noch 5000 bis 10000 Mark zu bezahlen.

Dem müsse sofort widersprochen werden, rät die BI. Sie will für ihre Mitglieder bei der Abfassung des Widerspruchs behilflich. Das gelte auch für die nach Auffassung der BI zu Unrecht in der jetzigen Höhe erhobene Grundgebühr für Kleinkläranlagen.

Aussagen zum Ablauf des Widerspruchsverfahrens und die Einreichung der Klage sowie zur Abwasserproblematik im Allgemeinen enthält die erste Ausgabe der BI-Broschüre, der im monatlichen Abstand weitere folgen sollen

Gerhard Drabe, 2. Vorsitzender der BI, informierte über die in Gang gesetzten Gerichtsverfahren gegen ZkWAL und Kommunalaufsicht des Landkreises sowie des Innenministeriums.

 

Bürgerinitiative gegen überhöhte Kommunalabgaben im Landkreis Ludwigslust e.V.
Spenden-/ Vereinskonto Nr. 1530 000 994, Kreissparkasse Ludwigslust, BLZ 140 520 00
1. Vorsitzender Dr. Hans-Jürgen Neiding, Gartenstr. 4, 19303 Tewswoos, Tel 038759/3040
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