SVZ vom 22. Januar 2002


Bürgerinitiative informierte über mögliche Gebührenwidersprüche

150 Karstädter waren der Einladung ihrer Gemeindevertretung gefolgt

Karstädt Die Gemeindevertretung von Karstädt hatte die Fachanwältin für Verwaltungsrecht Anne Homann-Trieps aus Schwerin eingeladen, um sich über die notwendigen Schritte beim Ausstieg aus dem Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust (ZkWAL) beraten zu lassen. 150 Menschen ließen sich auf einer Bürgerversammlung darüber informieren, wie sie sich gegen die drohenden Gebührenbescheide für Wasser- und Abwassererschließungen rechtlich wehren können.

Die Gemeinde Karstädt forderte den Zweckverband in Ludwigslust auf, bis Ende März die Unterlagen für den Ausstieg vorzubereiten und vor allem, einen Preis zu benennen, der dafür bezahlt werden soll. Künftig sollen nur noch einjährige Betriebsführungsverträge, z. B. mit den Stadtwerken von Ludwigslust oder dem Zweckverband Fahlenkamp abgeschlossen werden.

In einem formellen Auseinandersetzungsvertrag zwischen der Gemeinde Karstädt und dem ZkWAL werden von den Juristen der beiden Vertragsparteien die Ausstiegsbedingungen geregelt. Ein unabhängiger Wirtschaftprüfer wird die noch nicht definierte Preisforderung für den Ausstieg überprüfen, damit die ausstiegswillige Kommune nicht durch überzogene Millionenforderungen abgeschreckt werden kann. Nur wenige Kommunen im Landkreis wagen diesen Schritt.

Die geltende Abgabensatzung war auf der Verbandsversammlung des Zweckverbandes am 18. Juli 2001 von fast allen Bürgermeistern trotz heftiger Proteste im Vorfeld beschlossen worden. Ab 2002 rollt nun eine Gebührenwelle auf die angeschlossenen Kommunen zu.

Gemeindevertreter Holger Wegner aus Karstädt berichtete über das zweifelhafte Zustandekommen eines Vertrages des Zweckverbandes mit dem Stromkonzern Wemag, der ab 2002 die kaufmännische Geschäftsführung übernommen hat. Misswirtschaft und Inkompetenz beim ZkWAL hatten dazu geführt, dass mehr als 18 Millionen DM Schulden in den letzten Jahren entstanden waren. Diese sollen nun über höhere Preise der Verbraucher, Umlagen an die Kommunen und neue Kredite in der Zukunft finanziert werden.

Auch Dr. Neiding, der erste Vorsitzende der im letzten Jahr gegründeten Bürgerinitiative gegen überhöhte Kommunalabgaben im Landkreis Ludwigslust, war mit seinem gesamten Vorstand in Karstädt vertreten und informierte nebenbei über die Ziele seines Vereins. "Wir fragen uns besonders, warum die Kommunalaufsicht des Landkreises hier nicht schon viel früher eingegriffen hatte! Jedem einfachen Bürger oder Geschäftsmann hätten die Banken längst weitere Kredite verweigert", sagte er. Die Bürgerinitiative hat inzwischen mehrere Strafanzeigen gegen Unbekannt und Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht.

In der nächsten Zeit werden viele Grundstückseigentümer die Gebührenbescheide für ihren Wasser- und Abwasseranschluss von der neuen Geschäftsführung des Zweckverbandes zugesandt bekommen. Auch wenn sie bereits einmal vor Jahren eine Rechnung dafür bekommen haben. Erst ab 2001 gibt es eine beschlossene, aber umstrittene Gebührensatzung, und nach diesen Preisen werden jetzt die Bescheide erteilt. Die Fachanwältin für Verwaltungsrecht Homann-Trieps rät jedem Bürger, seine Bescheide umgehend von sachverständigen Personen prüfen zu lassen und dann einen formlosen Widerspruch an den Zweckverband zu schicken. Die meisten eingereichten Widersprüche werden sicherlich vom Zweckverband als unbegründet zurückgewiesen. Dann muss auch wieder innerhalb von vier Wochen nach diesem Ablehnungsbescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht in Schwerin eingereicht werden.

Die Bürgerinitiative sieht aufgrund der Misswirtschaft des Zweckverbandes in den letzten Jahren, zu groß geplanter Klärwerke, Großeinleiterverträgen zu Dumpingpreisen und fehlerhafter Kostenkalkulationen eine gute Chance, sich gegen die hohen Forderungen gerichtlich zu wehren. Das Verwaltungsgericht überprüfe von sich aus in einem besonderen Normenkontrollverfahren bei jeder Klage die zugrundeliegenden Rechtsnormen. Die ZkWAL-Gebührensatzung käme dann endlich auf den juristischen Prüfstand.

Auf der Homepage der Bürgerinitiative gegen den Abwasserwucher unter www.grige.de/BI-Abwasser können sich Betroffene ausführlich über die Sachlage informieren. Der Verein mit über 270 Mitgliedern organisiert derzeit Sammelklagen.

KIM

 


Bürgerinitiative gegen überhöhte Kommunalabgaben im Landkreis Ludwigslust e.V.
Spenden-/ Vereinskonto Nr. 1530 000 994, Kreissparkasse Ludwigslust, BLZ 140 520 00
1. Vorsitzender Dr. Hans-Jürgen Neiding, Gartenstr. 4, 19303 Tewswoos, Tel 038759/3040
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