Was
kostet denn nun der Anschluss
eines Grundstück an die Trink- und Abwasserleitung des ZkWAL ? Am Beispiel eines im ländlichen Bereich durchaus üblichen Grundstückes,
das 3000 qm groß, mit einem eingeschossigen 200 qm großen Gebäude ( die
Grundflächenzahl - GRZ beträgt in diesem Fall: 200qm / 3000qm = 0,07 ) bebaut
ist und mit 30 m an einer Straße,
in der die Ver- und Entsorgungsleitungen verlaufen, liegt, sollen einige
Beispiele zur Anschlussbeitragsberechnung erläutert werden. 1. Im Bereich eines Bebauungsplanes mit einer GRZ von 0,2
und eingeschossiger Bauweise beträgt der Anschlussbeitrag nach § 3 a) des Satzungsentwurfes: 3000 qm x 0,25 (für
ein Geschoss) x 23,00 DM/qm = 17.250,00 DM. 2. Im (unbeplanten) Innenbereich beträgt der Anschlussbeitrag
nach § 3 b) des Satzungsentwurfes: 3000 qm x 0,25 (für
ein Geschoss) x 23,00 DM/qm (für Wasser 5,00 DM/qm und 18,00 DM/qm für
Abwasser) = 17.250,00 DM. 3. Die Summe von 17.250,00
DM gilt auch für ein gleich großes unbebautes Grundstück. Es muss also auch für eine Wiese, als
„Baulücke“, der Anschlussbeitrag an den ZkWAL gezahlt werden. 4. Im (unbeplanten) Innenbereich mit Übergang in den Außenbereich
beträgt der Anschlussbeitrag
nach § 3 c) aa des Satzungsentwurfes: 30m x 40m x 0,25
(für ein Geschoss) x 23,00 DM/qm = 6.900,00 DM
bis 3000 qm x 0,25
(für ein Geschoss) x 23,00 DM/qm
=
17.250,00 DM. 5. Im Außenbereich beträgt der Anschlussbeitrag nach § 3
e) des Satzungsentwurfes: 200 qm Gebäudefläche
/ 0,2 ( für die GRZ ) x 0,25 (für ein Geschoss)
Hinzu kommen in allen Fällen noch die Kosten für die Herstellung der
Hausanschlüsse in tatsächlicher Höhe. Man sieht schon an diesen Beispielen deutlich, wie viele Gedanken die Verfasser oder „Abschreiber“ dieser Satzung sich gemacht haben und welch eine „gerechte“ Lösung dabei herausgekommen ist. |
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