Was kostet denn nun der Anschluss eines Grundstück an die Trink- und Abwasserleitung des ZkWAL ?

  Nach dem Satzungsentwurf ist das sehr unterschiedlich und für „Otto-Normal- Verbraucher“ bewusst undurchschaubar geregelt. So ist die Berechnung für Grundstücke in Bebauungsplangebieten anders als für Grundstücke im Innenbereich und wiederum anders für Grundstücke im Außenbereich. Berücksichtigung findet bei der Berechnung außerdem noch die Geschosszahl der Gebäude.

Am Beispiel eines im ländlichen Bereich durchaus üblichen Grundstückes, das 3000 qm groß, mit einem eingeschossigen 200 qm großen Gebäude ( die Grundflächenzahl - GRZ beträgt in diesem Fall: 200qm / 3000qm = 0,07 ) bebaut ist  und mit 30 m an einer Straße, in der die Ver- und Entsorgungsleitungen verlaufen, liegt, sollen einige Beispiele zur Anschlussbeitragsberechnung erläutert werden.

 

1. Im Bereich eines Bebauungsplanes mit einer GRZ von 0,2 und eingeschossiger Bauweise beträgt der Anschlussbeitrag nach § 3 a) des Satzungsentwurfes:

    3000 qm x 0,25 (für ein Geschoss) x 23,00 DM/qm    =    17.250,00 DM.

 

2. Im (unbeplanten) Innenbereich beträgt der Anschlussbeitrag nach § 3 b) des     Satzungsentwurfes:

    3000 qm x 0,25 (für ein Geschoss) x 23,00 DM/qm (für Wasser 5,00 DM/qm und

    18,00 DM/qm für Abwasser)  =  17.250,00 DM.

 

3. Die Summe von 17.250,00 DM gilt auch für ein gleich großes unbebautes Grundstück. Es  muss also auch für eine Wiese, als „Baulücke“, der Anschlussbeitrag an den ZkWAL gezahlt werden.

 

4. Im (unbeplanten) Innenbereich mit Übergang in den Außenbereich beträgt der     Anschlussbeitrag nach § 3 c) aa des Satzungsentwurfes:

    30m x 40m x 0,25 (für ein Geschoss) x 23,00 DM/qm   =    6.900,00 DM

    bis 3000 qm x 0,25 (für ein Geschoss) x 23,00 DM/qm =  17.250,00 DM.

 

5. Im Außenbereich beträgt der Anschlussbeitrag nach § 3 e) des Satzungsentwurfes:

    200 qm Gebäudefläche / 0,2 ( für die GRZ ) x 0,25 (für ein Geschoss)   
    x  23,00  DM/qm  =    5.750,00 DM.

 Hinzu kommen in allen Fällen noch die Kosten für die Herstellung der Hausanschlüsse in tatsächlicher Höhe.

Man sieht schon an diesen Beispielen deutlich, wie viele Gedanken die Verfasser oder „Abschreiber“ dieser Satzung sich gemacht haben und welch eine „gerechte“ Lösung dabei herausgekommen ist.

Aktualisierung

 

Bürgerinitiative gegen überhöhte Kommunalabgaben im Landkreis Ludwigslust e.V.
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